Ethik und naturschutz


In meiner Arbeit als Naturfotograf halte ich mich an die Empfehlungen eines Expertenworkshops an der Internationalen Naturschutz Akademie Insel Vilm des Bundesamtes für Naturschutz, die 2015 in Kooperation mit der »Gesellschaft Deutscher Tierfotografen« entstanden sind:

 

I

Naturfotografen/-innen sind Gast in der Natur – es sollten so wenige Spuren wie möglich und es dürfen keine bleibenden Schäden hinterlassen werden.

 

II

Neben der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ist das Wissen über das Verhalten der Tiere sehr wichtig: z.B. Übersprungverhalten, Warn- und Stresserscheinungen, Fluchtdistanzen.

 

III

Allen Arten gilt die gleiche Wertschätzung, zusätzlich sind genaue Kenntnisse über die besonders gefährdeten Arten und Lebensräume unerlässlich: Fachgruppen des NABU, des BUND oder die Regionalgruppen der GDT bieten Exkursionen an, bei denen vom Wissen erfahrener Naturschützer/- innen und/oder Naturfotografen/-innen gelernt werden kann.

 

IV

Auch neue Techniken (z.B. Foto-Drohnen), können starke Störungen verursachen. Für diese gelten ebenfalls Restriktionen im Umfeld von Horsten, Vogelkolonien oder Rastansammlungen. Verbotszonen, wie sie grundsätzlich über Naturschutzgebieten gelten, sind zu beachten!

Der Einsatz von Blitzgeräten in sensiblen Bereichen sollte vorab, mit Behörden und erfahrenen Naturschützern abgestimmt werden, so dass es nicht zu massiven Störungen von Arten kommt (z.B. nachtaktive Wirbeltiere wie Fledermäuse). Im Zweifel ist auf den Blitz zu verzichten!

 

V

Das Entfernen störender Vegetation (z. B. bei Nahaufnahmen) ist so gering wie möglich zu halten. Der Charakter des Standortes darf nicht verändert werden.

 

VI

Das Fotografieren in Botanischen Gärten oder Zoos bietet hervorragende Möglichkeiten, den Umgang mit Kameratechnik zu üben und gleichzeitig ausdrucksstarke Naturfotos zu machen – die Störungen sind minimal.

 

VII

Bei Auslandsreisen sollten die dort geltenden Gesetze und Regelungen sowie kulturelle und soziale Besonderheiten beachtet werden.

 

VIII

Bei der Errichtung eigener Fotoverstecke sind Genehmigungen bei Eigentümern/- innen sowie Nutzern/-innen, (Jagd, Forst, Landwirtschaft, Fischerei) einzuholen. Ferner sollten die örtlichen Naturschutzbehörden ebenso wie die örtlichen Naturschutzverbände kontaktiert werden.

 

IX

Verstecke sollten so aufgestellt und getarnt werden, dass sie keine unerwünschten Besucher/-innen anlocken.

 

X

Zum Anfüttern von Tieren dürfen nur Materialien verwendet werden, die keine Gefährdung verursachen und tierschutzrechtlich unbedenklich sind

(Negativbeispiel: mit Bleimunition kontaminiertes Wild oder Aufbruch).

 

XI

Unerfahrenen Fotografen/-innen wird empfohlen, sich Unterstützung durch professionelle /erfahrene Naturfotografen/-innen oder Versteckanbieter/-innen zu holen.

 

 

Quelle: www.bfn.de